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Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern. Flucht- und Rettungspläne sind nicht nur notwendig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne sind stets auf einem aktuellen Stand zu halten und müssen mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen überprüft werden. Als Unternehmer sind Sie für die Aktualität dieser Unterlagen verantwortlich.
 
Durch übersichtliche und lagerichtige Flucht- und Rettungspläne finden alle Personen im Ernstfall schnell den richtigen Fluchtweg. Wir legen großen Wert auf eine gut verständliche Darstellung der Pläne, daher enthalten unsere Pläne klare Verhaltensanweisungen für den Ernstfall. Alle Rettungseinrichtungen wie z. B. Feuerlöscher und Wandhydranten werden schnell erkannt und sofort gefunden.
 
Wir erstellen Ihnen rechtssichere Flucht- und Rettungspläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
 
Unsere Leistungen zur Erstellung der Flucht- und Rettungspläne im Überblick:

  • Vor Ort Begehungen
  • Erfassung der baulichen Gegebenheiten vor Ort
  • Festlegung der Inhalte der Pläne
  • Darlegung aller brandschutztechnischen Informationen
  • Anpassung Alarmplan
  • Erstellung der Flucht -und Rettungspläne
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Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

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