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Die Berufsgenossenschaften raten Unternehmen und Betrieben mit einem hohen potenziellen Gefährdungsrisiko die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten. Der Brandschutzbeauftragte ist vom Arbeitgeber schriftlich zu bestellen und legt die Zuständigkeitsbereiche, die konkreten Aufgaben und die Rahmenbedingungen fest.
Um Ihre verantwortungsvollen Pflichten im Brandschutz erfüllen zu können, benötigen Unternehmer, die durch den Gesetzgeber, Versicherungsträger oder Vertragspartner die Entscheidungsträger sind,  Unterstützung durch eine fachkundige Beratung in Fragen des Brandschutzes. Diese Beratung muss eine Grundlage für die Entscheidungen der Unternehmens- und Betriebsführung bieten. Wir bieten Ihnen qualifizierte Brandschutzbeauftragte, die nach DGUV Information 205-003 der Berufsgenossenschaften zertifiziert sind. Fachwissen und langjährige Erfahrungen im betrieblich organisierten Brandschutz zeichnen unsere Brandschutzbeauftragten aus. Regelmäßige Fortbildungen nach den einschlägigen Vorschriften halten unsere Mitarbeiter auf dem neuesten Stand.
 
Wir übernehmen gerne für Sie als Unternehmer oder Betreiber die Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten.
 
Die Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten im Überblick:

  • Hohes Erfahrungspotenzial aus anderen Unternehmen und praxisnahe Lösungen
  • Ein Konzept maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse
  • Freihaltung interner Ressourcen, Planungssicherheit durch transparente Kosten
  • Die regelmäßigen Weiterbildungen unserer Mitarbeiter gemäß rechtlicher Regelwerke und Vorschriften
  • Professionelle Abwicklung und lösungsorientierte Beratung
  • Externe Brandschutzbeauftragte unterliegen keiner Betriebsblindheit
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Stellung eines Brandschutzbeauftragten

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